FÜR PATIENTEN
Pflegeberatungsgespräche nach § 37.3 SGB XI
Pflegebedürftige Personen müssen abhängig vom jeweiligen Pflegegrad regelmäßig Beratungsgespräche durch qualifiziertes Pflegefachpersonal erhalten, wenn diese Pflegegeld beziehen. Im Rahmen eines solchen Gespräches wird die individuelle Pflegesituation betrachtet und erarbeitet, was die pflegebedürftige Person an Unterstützung erhalten kann, damit der Alltag gemeistert werden kann.
Durch meine jahrelange Erfahrung als Krankenpfleger kann ich Ihnen hier zur Seite stehen. Kontaktieren Sie mich gerne und wir vereinbaren einen Beratungstermin.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Duschstuhl, etc.) sollen pflegebedürftigen Personen dazu helfen, ihre Abhängigkeit von Dritten zu reduzieren, damit sie ihren Alltag so eigenständig wie möglich gestalten können. Bei einem bestehendem Pflegegrad und der attestierten Notwendigkeit durch eine Pflegefachkraft, werden die Kosten für Pflegehilfsmittel in der Regel von den Kassen getragen.
Als examinierte Pflegefachkraft bin ich dazu befähigt, Ihnen solche Pflegehilfsmittel zu verschreiben. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und lassen Sie uns gemeinsam überprüfen, welche Pflegehilfsmittel für Sie im Rahmen Ihrer individuellen Situation in Frage kommen können.
Welche Pflegemittel für Sie im Rahmen Ihrer individuellen Situation in Frage kommt können wir in einem kurzen Gespräch klären.
Pflegebox
Die sogenannte „Pflegebox“ gehört zu den Pflegehilfsmitteln und kann bei einem bestehendem Pflegegrad beantragt werden. Die Kosten hierfür tragen in der Regel die Kassen. Hierbei werden die für die Pflege benötigte Utensilien, wie z.B. medizinische Handschuhe, Schutzkittel, Desinfektionsmittel, etc. zusammengestellt und in einem Paket an Sie ausgeliefert.
Durch meine jahrelange Erfahrung in der Pflege am Patienten, sowie der Auseinandersetzung mit verschiedenen Anbietern, kann ich Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Auswahl an Utensilien, sowie den passenden Anbieter zu finden.
Wohnraumanpassung bei Pflegebedürftigkeit
Im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit kann es notwendig sein, dass der eigene Wohnraum angepasst werden muss. Das Ziel einer solchen Anpassung besteht darin, dass pflegebedürftige Personen und deren Pflegepersonen die Pflege in der Häuslichkeit besser meistern können.
Bei einem bestehenden Pflegegrad besteht die Möglichkeit die Kosten für Wohnraumanpassungen durch die zuständigen Pflegekassen finanzieren zu können.
Mit viel Erfahrung, Know-how und engen Kontakten zu qualifizierten Bauunternehmen kann ich Ihnen dazu verhelfen, alle notwendigen Anträge zu stellen und einen passenden Plan zur individuellen Wohnraumanpassung zu erstellen. Von der Idee, bis hin zur baulichen Umsetzung begleite ich Sie gerne auf diesem Weg.
Unterstützung bei Erlangen eines Pflegegrades
Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades?
Ich helfe Ihnen gerne durch diesen oft komplexen Prozess. Von der ersten Einschätzung Ihres Hilfebedarfs über die Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bis hin zur Begleitung im Widerspruchsverfahren – Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, ob und wie ich Sie optimal unterstützen kann.
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige leisten eine unschätzbare Arbeit. Doch auch die engagiertesten Pflegepersonen brauchen mal eine Auszeit – sei es für Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung. Die Verhinderungspflege ermöglicht es Ihnen, diese Auszeit zu nehmen, ohne die Versorgung Ihres Angehörigen zu gefährden.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Sie ermöglicht es, dass die Pflege durch eine andere Person oder einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
Ihre Vorteile:
- Entlastung: Sie können sich eine Auszeit nehmen und neue Kraft tanken.
- Sicherheit: Ihr Angehöriger ist während Ihrer Abwesenheit bestens versorgt.
- Flexibilität: Sie können die Verhinderungspflege stundenweise, tage- oder wochenweise in Anspruch nehmen.
- Finanzielle Unterstützung: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden.